ERASMUS+
PROGRAMME
NUR FÜR DEN INTERNEN GEBRAUCH BESTIMMT - BITTE NICHT AN DRITTE WEITERGEBEN!

MÖGLICHKEITEN MIT ERASMUS+
STUDIENAUFENTHALTE AN ERASMUS+ PARTNERUNIVERSITÄTEN (SMS)
- ein- bis zweisemestrige fachgebundene Austausche an an Partneruniversitäten des Fachbereiches.
- Einsicht in die laufenden Austauschkooperationen Ihres Fachbereiches erhalten Sie in der interaktiven Partnerübersicht des International Office.
- Informationen, Rückfragen und Initiierung neuer Partnerschaften unter [email protected].
- Erasmus-Austausche beinhalten immer eine Studiengebührenbefreiung und Stipendien.
- Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Zielland und verfügbarem Förderbudget.
- Zusätzliche finanzielle Unterstützung für "sozial benachteiligte Gruppen" kann unter gewissen Voraussetzungen gewährleistet werden.
- Maximale Förderdauer 360 Tage pro Studienzyklus (BA/MA) abhängig des verfügbaren Budgets.
Einsicht in die Fördervoraussetzungen und -raten auf unserer Webseite.
FÖRDERUNG FÜR SELBSTORGANISIERTE PRAKTIKA IN PROGRAMM- UND PARTNERLÄNDERN (SMP)
- Vollzeitpraktika mit Fachbezug und einer Dauer von mind. 60 Tagen.
- In Erasmus+ Programm- und Partnerländern
- Nicht an EU-Institutionen, Botschaften, etc.
- Praktika dürfen durch den Praktikumsgeber finanziell bis max. 1200€/Monat unterstützt werden.
- Kombination Erasmus Studium SMS und Praktikum SMP möglich - maximale Erasmus Förderdauer 360 Tage pro Studienzyklus.
- Beantragung max. 12 und mind. 4 Wochen for Praktikumsbeginn
Einsicht in die Fördervoraussetzungen -raten und -dauern auf unserer Webseite.
GASTDOZENTUREN AN ERASMUS+ PARTNERUNIVERSITÄTEN (STA)
- Dozentenmobilität (STA) ermöglicht Gastdozenturen an Erasmus Partnerhochschulen
- Lehrveranstaltungen können in Form von Seminaren, Vorlesungen, Vorträgen, Tutorien etc. stattfinden
- Förderdauer von 2 - 10 Tagen
- Mindestlehrumfang von 8 Stunden
- Finanzieller Zuschuss hängt von Dauer, Zielland und Entfernung ab
- Beantragung mindest einen Monat vor Reiseantritt ; Anträge auf unserer Webseite
FORTBILDUNGSREISE FÜR MITARBEITENDE (STT)
- Fort- und Weiterbildungen (STT) ermöglichen die berufliche Entwicklung von Hochschulpersonal aus allen Bereichen im europäischen Ausland
- Fortbildungen können in Form von Job Shadowings, Staff Weeks etc. durchgeführt werden
- Förderdauer 2-10 Tage
- Finanzieller Zuschuss hängt von Dauer, Zielland und Entfernung ab
- Beantragung mindest einen Monat vor Reiseantritt ; Anträge auf unserer Webseite

AUFGABEN FACHKOORDINATION
BETREUUNG DER FACHEIGENEN KOOPERATIONEN
- Initiierung neuer Kooperationen
- Pflege der bestehenden Kooperationen
FACHLICHE BERATUNG
- Wahl des studienspezifischen Zeitraums für einen Auslandsaufenthalt
- Beratung zu Austauschmöglichkeiten in facheigenen Kooperationen
AUSWAHL DER OUTGOING AUSTAUSCHSTUDIERENDEN
- Rückmeldung zum Vorschlag der Platzverteilung des International Office
PRÜFUNG UND UNTERZEICHNUNG DER OUTGOING LEARNING AGREEMENTS /TRAINEESHIP AGREEMENTS
- Das Learning Agreement regelt die Anerkennung von Lehrveranstaltungen, die im Ausland belegt werden und ist ein Pflichtdokument des Erasmus Programms
- Outgoing Learning Agreements werden digital über das MoveOn System empfangen und genehmigt
- Fachverantwortliche erhalten Zugang und Anleitung zum MoveOn System durch das International Office ([email protected])
- Beachtung der Mindestanzahl von 20 ECTS Punkten an der Gastuniversität pro Semester bei Outgoing Studierenden
- Bei Praktika wird das Dokument Traineeship Agreement genannt.
PRÜFUNG UND UNTERZEICHNUNG DER OUTGOING TRAINEESHIP AGREEMENTS
- Das Traineeship Agreement regelt die Inhalte und Rahmenbedingungen eines Praktikums und ggf. die Anerkennung
- Es ist ein Pflichtdokument des Erasmus Programms
- Outgoing Traineeship Agreements werden in unserer PDF Vorlage ausgefüllt und unterzeichnet
- Fachverantwortliche erhalten die Traineeship Agreements zur Unterschrift direkt durch die Studierenden
UNTERSTÜTZUNG DER INCOMING STUDIERENDEN
- Unterstützung bei fachlichen Fragen
- Unterzeichnung des Learning Agreements
- Learning Agreements werden im verwendeten System der Heimatuniversität gestartet und digital an MoveOn übermittelt. Dort erfolgt die Genehmigung durch Sie.
- Falls diese Universitäten die EWP Anforderungen noch nicht erfüllen kann, sind in Ausnahmen auch PDF Versionen möglich.
- Prüfung der Bewerbungsunterlagen für die Fachbereiche Religionswissenschaften, Rechtswissenschaften und Anglistik
Übersicht der Partneruniverstäten
ZEITLICHER ABLAUF
MONAT
OUTGOING
INCOMING
JANUAR
- Bereitstellung des Vorschlags zur Platzverteilung durch das INO - Prüfung durch den Fachbereich
- Veröffentlichung der Platzverteilung durch das INO
- Annahme bzw. Ablehnung der Plätze durch Studierende
FEBRUAR
- Interne Restplatzrunde für das folgende akademische Jahr
MÄRZ
- Beginn der Nominierungsphase für WS (15. März)
- Beginn der Bewerbungsphase für WS (15. März)
APRIL
- Nominierung der Studierenden an den Gastuniversitäten durch das INO
- Ankunft der neuen Studierenden
- Orientierungsphase/-woche für neue Studierende
- Unterzeichnung der Learning Agreements
MAI
- Nominierung der Studierenden an den Gastuniversitäten durch das INO
- Bewerbung an der Gastuniversität durch die Studierenden
- Erstellung und Genehmigung der Learning Agreements
- Kick-Off Event für Austauschstudierende im WS
- Ende der Nominierungsphase für WS (01. Mai)
- Ende der Bewerbungsphase für WS (15. Mai)
JUNI
- Erstellung der Grant Agreements für Studierende durch das INO
- Beginn der Restplatzrunde für SS (15. Juni)
JULI
- Ende der Restplatzrunde für SS (15. Juli)
AUGUST
SEPTEMBER
- WS Studierende starten in das Auslandssemester
- Änderungen am Learning Agreement - neue Genehmigung nötig
- Beginn der Nominierungsphase für SS (15. September)
- Beginn der Bewerbungsphase für SS (15. September)
- Unterzeichnung der Learning Agreements
OKTOBER
- Bewerbungsphase für das darauffolgende akademische Jahr beginnt (15. Oktober)
- Änderungen am Learning Agreement - neue Genehmigung nötig
- Kick-Off Event für Studierende im SS
- Ankunft der neuen Studierenden
- Orientierungsphase/-woche für neue Studierende
NOVEMBER
- Ende der Nominierungsphase für SS (01. November)
- Ende der Bewerbungsphase für SS (15. November)
DEZEMBER
- Ende der Bewerbungsphase für das darauffolgende akademische Jahr (01. Dezember)
- Bewerbungsprüfung durch das INO
AUFGABEN INTERNATIONAL OFFICE
BETREUUNG DES PROGRAMMS
- Allgemeine Beratung und Bewerbung des Erasmus Programms
- Bereitstellung einer Übersicht (Publisher) zu Austauschmöglichkeiten
- Beantragung von Fördermitteln bei der National Agentur DAAD
- Berichtswesen gegenüber der EU Kommission
STUDENTISCHE BETREUUNG
- Abwicklung des Bewerbungsprozesses von Studierenden
- Rückmeldung zur Bewerbung - Platzzuweisung
- Verwaltung von Finanzierungsunterlagen
- Auszahlung von Stipendien
- Fristgerechte Anmeldung (Nominierung) der Studierenden an den Partneruniversitäten
- Nachbearbeitung der Aufenthalte
PFLEGE DER PARTNERSCHAFTEN
- Vertragsverwaltung
- Kommunikation mit Partnern zum Studierendenaustausch
BETREUUNG DES DATENBANKENSYSTEMS MOVEON
- Pflege der Benutzer & Zugänge
- Erstellen von Bewerbungsportalen & -formularen
- Bereitstellung von Anleitungen zu Schulungszwecken
- Einfacher Usersupport
- Kommunikation mit Supportteam zu Verbesserungen
KONTAKTE

DIRECTOR INTERNATIONAL OFFICE
Dr. Arnim Heinemann
[email protected]

DEPUTY DIRECTOR OF INTERNATIONAL OFFICE &
HEAD OF MOBILITY
Michael Schneider
[email protected]

HEAD OF WELCOME & ALUMNI SERVICES
Thorsten Parchent
[email protected]

ERASMUS ADMINISTRATION
Heidi Contreras
[email protected]

ERASMUS FINANZIERUNG
Anna Lehnig
[email protected]

MOVEON SUPPORT &
GLOBAL EXCHANGE; ERASMUS INTERNATIONAL
Maria Richter
[email protected]
[email protected]

ERASMUS PRAKTIKA; PROMOS STIPENDIUM; ERASMUS STAFF MOBILITY
Sabine Paez
[email protected]
[email protected]
[email protected]

INCOMING VISITING STUDENTS
Insa Kind
[email protected]

ERASMUS AGREEMENTS; DOUBLE DEGREE STUDENTS
Helene Lehmann
[email protected]
[email protected]
WELCOME SERVICES - STUDENTS
t.b.a.
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WELCOME SERVICES - LECTURERS
Angela Rösler
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